Junge Union setzt Antrag auf Bundesebene durch

Ausnahmeregelung für Schützenvereine vorgesehen

Am vergangenen Wochenende tagte in Erfurt das höchste beschlussfassende Gremium der Jungen Union (JU), „der Deutschlandtag“. Über 1.000 Gäste und Delegierte aus ganz Deutschland fanden sich in der Thüringischen Landeshauptstadt zusammen.  Mit über 120.000 Mitgliedern ist die Junge Union der größte politische Jugendverband Europas und damit so groß wie FDP und Grüne zusammen. Der Gothaer Kreisverband der Jungen Union setzte mit einem eigenen Antrag auf dem Deutschlandtag einen wichtigen Akzent. Ziel des Antrages ist eine Änderung des Bodenschutzgesetzes, die eine Ausnahmeregelung für Wurfscheibenschießstände (für Tontaubenschießen) vorsieht. Insbesondere die Schützenvereine aus dem Landkreis Gotha würden davon profitieren.

Das Gesetz normiert dementsprechend Handlungspflichten sowohl für die Zukunft (Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen) als auch für die Vergangenheit (Beseitigung bestehender Belastungen). Weit über 90 Prozent der bundesweit zugelassenen Schießstände wurden bereits vor der Inkraftsetzung des Gesetzes 1999 errichtet. Die Schützenvereine sind, insbesondere hinsichtlich der Beseitigung der Altlasten, mit der Situation überfordert. Die Kosten für die Bodensanierung einer Wurfscheibenschießanlage liegen im mittleren Millionenbereich, für einen Verein außerhalb der Vorstellungskraft. Bei einer realistischen Auslegung des Gesetzes würden tausende Schützenvereine ihre Insolvenz beantragen müssen. Für die millionenschwere Sanierung muss in diesem Fall der Rechtsnachfolger aufkommen. Dies würde den Ruin zahlreicher Schützenvereine zur Folge haben. Im Landkreis Gotha würde dies die Vereine in Schwabhausen, Wechmar und Warza betreffen.
 
Genau diese Folgen will die Junge Union verhindern. JU-Kreisvorsitzender Felix Elflein aus Günthersleben-Wechmar, dessen Verein selbst betroffen ist erklärt dazu: „Wir setzen uns für eine Ausnahmeregelung der Schießstände, die vor Inkrafttreten des Gesetzes erbaut wurden, ein. Zweifelsfrei ist der Boden ein schützenswertes Gut. Mit diesem Gesetz wird jedoch so viel ehrenamtliches Engagement in den Vereinen zerstört, dass es in keinem Verhältnis zum Schutz des Bodens steht.“
 
Elflein Stellvertreter Emanuel Cron, Mitglied der Gothaer Altschützengesellschaft bestätigt: „Die Aufrechterhaltung von Traditionen ist eine Aufgabe aller Bürger, die heimatverbunden sind und unsere Kultur wahren möchten. Dieser Aufgabe hat sich auch die Junge Union verschrieben. Schützenvereine sind in vielen Gemeinden Deutschlands neben anderen Vereinen das Rückgrat traditioneller Aktivitäten.“
 
Der einstimmig beschlossene Antrag wird nun der CDU/CSU Bundestagsfraktion vorgelegt. Seit der Bundestagswahl im September stellt die Junge Union innerhalb der CDU/CSU Fraktion 30 Abgeordnete. Sie werden sich für die Umsetzung des Antrages stark machen.

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